Baurecht

Für sämtliche Bauphasen vom Entwurf bis zur Auflassung gelten diverse rechtliche Aspekte.

Baurecht

Architekt:innen, Bauunternehmer:innen, Projektentwickler:innen, Bausachverständige, Vermieter:innen und Geldgeber:innen sind nur ein paar der Parteien, die an Bauprojekten oder am Wasser- und Straßenbau beteiligt sind. In diesem Zusammenhang ist eine Zusammenarbeit der verschiedenen Disziplinen in wechselnder Zusammenstellung unerlässlich. Solch ein gemeinschaftliches Vorgehen muss mithilfe guter und klar formulierter Vereinbarungen in die richtigen Bahnen gelenkt werden.

Vorschriften und Verfahren

Das Baurecht kennt viele verschiedene Vertragsarten, für die oft spezielle Bedingungen gelten, wie die Einheitlichen Verwaltungsbedingungen für die Durchführung von Bauarbeiten von 1989 (UAV 1989), die Allgemeinen Bedingungen für die Vergabe von Bauaufträgen von 1992 (AVA 1992), die Standardspezifikationen für den Hoch- und Tiefbau und den Nichtwohnungsbau (STABU) und Die Neue Regelung für Vertragspraxis (DNR). Streitfälle werden in der Regel in Schiedsverfahren geschlichtet, die dem niederländischen Bauschiedsgerichtsrat (RvA), dem Schiedsgerichtsrat für die Metallbranche (Raad van Arbitrage voor Metaalnijverheid en -handel) oder dem Institut für Schiedsgerichtsbarkeit der Niederlande (NAI) vorgelegt werden.

Fachanwält:innen für Baurecht

Unsere Rechtsanwält:innen verfügen über umfangreiche Erfahrung mit der Beratung und Prozessführung in baurechtlichen Angelegenheiten. Unsere Fachkenntnisse beinhalten unter anderem: 

  • Bauaufträge und Werkverträge
  • Projektentwicklung
  • Integrierte Verträge
  • Entwurfs- und Ausführungsfehler
  • Mehr- und Minderleistungen
  • Auflassungsstreitigkeiten
  • Schiedsverfahren