Im Unternehmensrecht besteht die Kunst darin, die rechtlich relevanten Dinge derart festzulegen, dass Ihren Interessen und den Interessen Ihres Unternehmens optimal gedient ist und Sie so wenig Risiken wie möglich ausgesetzt sind. Gleichzeitig werden an die Unternehmensführung immer höhere Anforderungen gestellt. Als Unternehmer müssen Sie schließlich die Interessen Ihrer Gesellschaft in den Vordergrund stellen. Geschäftsführer, Vorstände und Aufsichtsräte werden häufig kritisch unter die Lupe genommen, weshalb der Haftung von Geschäftsführern, Vorständen und Aufsichtsräten immer öfter besondere Aufmerksamkeit zu widmen ist.
Wir verfügen über umfassende Erfahrungen in den Bereichen Unternehmensrecht und Geschäftsführer- und Vorstandshaftung. Wir stehen sowohl Unternehmen wie auch Unternehmern, Geschäftsführern, Vorständen, (Minderheits-)Anteilseignern und Aufsichtsräten zur Seite.
Unsere Erfahrung in Sachen Unternehmensrecht und Geschäftsführer- und Vorstandshaftung erstreckt sich auf die folgenden Bereiche: