Diese Gesetze und Vorschriften schreiben unter anderem vor, wie Entscheidungen zu treffen und bekanntzugeben sind, legen allerdings auch fest, ob und wie Bürger, Unternehmer und Einrichtungen Beschwerde oder Berufung gegen eine Entscheidung einlegen können.
Wir beraten sowohl Bürger wie auch (halb-)staatliche Behörden und prozessieren in den verschiedensten Angelegenheiten. Es geht dabei nicht nur um rein verwaltungsrechtliche Dinge wie Flächennutzungspläne oder Genehmigungen, sondern auch um Partnerschaften zwischen öffentlichen und privaten Parteien. Dank unserer gebündelten Erfahrungen in den Bereichen des Privat- und des Verwaltungsrechts können wir sämtliche Aspekte eines Sachverhalts beleuchten.
Unsere Tätigkeiten erstrecken sich unter anderem auf die folgenden Bereiche: