Das Handels- und das Vertragsrecht bilden die rechtlichen Rahmenbedingungen, innerhalb derer die Vereinbarungen Gestalt gewinnen. Da Verträge zunehmend grenzüberschreitend geschlossen werden, verlangt die Erstellung (internationaler) kommerzieller Verträge immer häufiger Maßarbeit und die Zusammenarbeit mit Rechtsanwälten in aller Welt.
Wir beraten unter anderem bei der Erstellung und Beurteilung von Vertriebs-, Vertretungs- und Franchise-Verträgen, Absichtserklärungen und Geheimhaltungsverträgen. Wir verfügen über umfassende Erfahrungen bei der Erstellung von Verträgen mit Handelspartnern in Europa, Asien, dem Mittleren Osten und den Vereinigten Staaten sowie über ein gutes Netzwerk ortsansässiger Rechtsanwälte.
Unsere Erfahrung in Sachen Handels- und Vertragsrecht erstreckt sich unter anderem auf die folgenden Bereiche: